Ab Sonntag, den 1. Mai gilt eine neue Absonderungsverordnung des Landes Rheinland Pfalz: Wer positiv
auf Corona getestet wurde, ist verpflichtet, sich unverzüglich für fünf Tage in Isolation zu begeben. Nach Ablauf der fünf Tage kann die
Isolation beendet werden, ohne dass ein Freitesten notwendig ist.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass in den letzten 48 Stunden vor
Beendigung der Isolation keine typischen Symptome einer Corona-Infektion
mehr auftreten. Halten Symptome wie Fieber oder Husten an, muss auch
die Isolation fortgesetzt werden, bis zu maximal 10 Tagen. Für
Kontaktpersonen bestehen nur noch die allgemeinen Empfehlungen zur
Einhaltung von Schutzmaßnahmen, wie Maske tragen, Abstand halten,
Selbsttests oder Kontakt Reduzierung.
Die Möglichkeit der Arbeitsquarantäne besteht weiter. Diese wird zwischen
Beschäftigten und Arbeitgebern vereinbart. Es gelten strenge
Maßnahmen wie eine FFP2-Maskenpflicht. Kontakte sind auf ein Mindestmaß
zu reduzieren.
Wein & Tourismus
Marion Moersch
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