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IHK Trier


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Motiv: Blaue Coronaviren schweben vor einem dunklen Hintergrund. (Foto:  Ahmet Aglamaz - stock.adobe.com)
(Foto: Ahmet Aglamaz - stock.adobe.com)
  • Tourismuswirtschaft in Zeiten der Coronakrise

    Aktuelle Informationen und Links für Unternehmen der Tourismuswirtschaft

  • Foto: Marion Moersch
    Wein & Tourismus

    Marion Moersch

    Tel.: (06 51) 97 77-2 03
    Fax: (06 51) 97 77-9 65
    moersch@trier.ihk.de

    Foto: Anne Kathrin Morbach
    Wein & Tourismus

    Anne Kathrin Morbach

    Tel.: (06 51) 97 77-2 40
    Fax: (06 51) 97 77-9 65
    morbach@trier.ihk.de

    Foto: Albrecht Ehses
    Wein & Tourismus

    Albrecht Ehses

    Tel.: (06 51) 97 77-2 01
    Fax: (06 51) 97 77-9 65
    ehses@trier.ihk.de

Ab Sonntag, den 1. Mai gilt eine neue Absonderungsverordnung des Landes Rheinland Pfalz: Wer positiv auf Corona getestet wurde, ist verpflichtet, sich unverzüglich für fünf Tage in Isolation zu begeben. Nach Ablauf der fünf Tage kann die Isolation beendet werden, ohne dass ein Freitesten notwendig ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Isolation keine typischen Symptome einer Corona-Infektion mehr auftreten. Halten Symptome wie Fieber oder Husten an, muss auch die Isolation fortgesetzt werden, bis zu maximal 10 Tagen. Für Kontaktpersonen bestehen nur noch die allgemeinen Empfehlungen zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen, wie Maske tragen, Abstand halten, Selbsttests oder Kontakt Reduzierung.

Die Möglichkeit der Arbeitsquarantäne besteht weiter. Diese wird zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern vereinbart. Es gelten strenge Maßnahmen wie eine FFP2-Maskenpflicht. Kontakte sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Allgemeine Informationen zum Coronavirus

  • Wo finde ich allgemeine Informationen für Unternehmen?

    Allgemeine, branchenunspezifische Informationen für Unternehmen finden Sie auf der Internetseite der IHK Trier. Hier werden sowohl Finanzhilfen dargestellt als auch Rechtsgrundlagen erläutert. Weiterhin finden Sie hier die Ansprechpartner der Hotlines der IHK Trier.

    Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat vielerlei Informationen gebündelt und stellt diese auf ihrer Plattform dar.
  • Welche Rechtsgrundlagen und Verordnungen gibt es in Rheinland-Pfalz?

    Die Landesregierung Rheinland-Pfalzhat ein Informationsportal zum Coronavirus geschaltet und veröffentlicht ebenso die gültigen Rechtsverordnungen.
  • Wo finde ich Informationen bezüglich des Coronavirus selbst?

    Das Robert-Koch-Institut (RKI) klärt zu medizinischen Fragestellungen, Fallzahlen, Infektionsschutzmaßnahmen und Risikoeinschätzungen des Coronavirus auf.

    Weitere fachspezifische Informationen finden Sie auch beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

     

  • Wie gehe ich mit den arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Kurzarbeit in meinem Unternehmen um?

    Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erläutert den richtigen Umgang mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz.

    Arbeits(-schutz-)rechtliche Fragestellungen, wie bspw. zur Entgeltfortzahlung oder zur Kurzarbeit, beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

    Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat Informationen zu Kurzarbeit gebündelt.
  • Welche Finanzierungshilfen gibt es?

Spezielle Informationen für Unternehmen der Tourismuswirtschaft

  • Welche Informationsportale gibt es?

    Das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes hat im Corona-Navigator vielerlei Informationen für die Tourismuswirtschaft gebündelt. Hier werden aktuelle Nachrichten geteilt, aktuelle Studien und Analysen veröffentlicht und nützliche Links aufgelistet. Auch der Deutscher Tourismusverband (DTV) und das Tourismusnetzwerk Rheinland-Pfalz bündeln Informationen zum Coronavirus für Unternehmen der Tourismuswirtschaft. 

    Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) informiert über die Einhaltung und Umsetzungsmöglichkeiten von Hygienemaßnahmen, z. B. bei Bedientheken.

    Der Deutscher Reiseverband (DRV) stellt spezielle Informationen für die Reisewirtschaft zur Verfügung.

    Informationen für die HOGA-Branche stellt der DEHOGA-Bundesverband (DEHOGA) zur Verfügung und informiert auch über die verschiedenen Beschränkungen für das Gastgewerbe und Förderprogramme der Länder.

    Speziell für die Campingwirtschaft werden Informationen beim Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. (BVCD) dargestellt.
  • Was gilt für Stornierungen von Übernachtungen?

    Häufige Fragestellungen zu Buchungen, Stornierungen bzw. Kostenübernahme und Provisionen beantwortet der Deutscher Tourismusverband (DTV).
  • Was gilt für Betriebsschließungen und Versicherungsschutz?

    Der DEHOGA-Bundesverband (DEHOGA) informiert zu Miet-/Pachtreduzierung, Betriebsschließungen und Versicherungsschutz.
  • Welche finanziellen Erleichterungen gibt es über die Soforthilfe hinaus?

    Sonstige Erleichterungen, wie beispielsweise die Aussetzung des Rundfunkbeitrags, der GEMA und weitere gesetzlichen Erleichterungen stellt der Deutscher Tourismusverband (DTV) auf der Internetseite dar.
  • Wie erfolgt die Ausweisung der Umsatzsteuer bei Verpflegungsleistungen mit Kombipreisen?

    Die Ausweisung der Umsatzsteuer auf Verpflegungsleistungen mit Kombipreisen (z. B. Frühstücksbuffet im Beherbergungsbetrieb) erfolgt grundsätzlich nach dem Aufteilungsgebot. Nun wird im Schreiben des Bundesfinanzministeriums eine Vereinfachung in Form einer Pauschalierung zulässig.

    „Für die befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken ist es nicht zu beanstanden, wenn zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises von sogenannten Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränken (z. B. Buffet, All-Inclusive-Angeboten) der auf die Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30 % des Pauschalpreises angesetzt wird.“

    Bei Pauschalpreisen für Verpflegung kann somit ein pauschaler Getränkeanteil von 30 Prozent zum Normalsatz (01.07.2020.bis 31.12.2020: 16 Prozent; ab dem 01.01.2021: 19 Prozent) am Gesamtfrühstückspreis berücksichtigt werden. 70 Prozent des Pauschalpreises können ermäßigt (01.07.2020 bis 31.12.2020: 5 Prozent; 01.01.2021 bis 30. Juni 2021: 7 Prozent) besteuert werden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter folgenden Nummern zur Verfügung. Im Bedarfsfall sind wir auch am Wochenende für Sie erreichbar.

      (06 51) 97 77-2 40 (Anne Kathrin Morbach)
      (06 51) 97 77-2 03 (Marion Moersch)
      (06 51) 97 77-2 01 (Albrecht Ehses)


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Das Wirtschaftsministerium hat zwei neue Förderprogramme für den Tourismus aufgesetzt. Das „Sonderprogramm Gastgewerbe“ richtet sich an Hotels, Pensionen, Restaurants und Campingplätze und das Programm „Öffentliche Tourismusinfrastruktur“ richtet sich an kommunale Träger touristischer Infrastruktur.

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