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  • 31.03.2021

    Saudi Arabien - Neue Hygieneanforderungen für Lebensmittel

    Inkrafttreten zum 1. Juli 2021

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Die saudische Lebensmittel- und Medikamentenbehörde (Saudi Food and Drug Authority - SFDA) informiert einer Rundnote (Übersetzung der Deutschen Botschaft Riyadh) über die zum 1. Juli in Kraft tretenden Anforderungen der Lebensmittelhygiene.

Der saudischen Rundnote können zwei QR-Codes entnommen werden, die zu den neuen Hygieneanforderungen auf der Website der SFDA führen. Der erste QR-Code informiert in arabischer Sprache und der zweite QR-Code in englischer Sprache über die ab dem 1.7.2021 relevanten Hygienevorgaben der SFDA.

Über folgenden Link sind die ab dem 1.7.2021 geltenden Hygieneanforderungen ebenfalls einzusehen: http://sfda.gov.sa/en/regulations/68665.

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