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  • 09.05.2022

    Russland - Streichung aus dem Geltungsbereich der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungungen

    Seit 5. Mai können die AGG EU003, EU004 und EU005 für Ausfuhren mit Bestimmungsziel Russland nicht mehr in Anspruch genommen werden.

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Angesichts der unmittelbaren Bedrohung des Friedens und der Sicherheit in Europa durch den rechtswidrigen Angriffs Russlands auf die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine und der entsprechenden Bedrohung der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Union wurde Russland mit delegierter Verordnung (EU) 2022/699 vom 3. Mai 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/821 als Bestimmungsziel aus dem Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Union Nummern EU003, EU004 und EU005 gestrichen. Weitere Informationen unter www.bafa.de.

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