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03.02.2020

Ohne Vorabmeldung geht‘s meist nicht


Dieser Text ist vom 03.02.2020 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Bei Einsätzen in Luxemburg sind zahlreiche Entsendeauflagen zu beachten

Unternehmen, die Mitarbeiter zu Einsätzen nach Luxemburg entsenden, müssen im Vorfeld des Einsatzes eine Entsendemitteilung bei der Luxemburger Arbeitsinspektion ITM abgeben. Werden Arbeiten im Bereich Handwerk, Industrie oder Bau ausgeführt, hat zudem jährlich eine Vorabmeldung beim Luxemburger Wirtschaftsministerium zu erfolgen. Mit Hilfe der Entsendeauflagen kann die ITM als zuständige Kontrollbehörde überprüfen, ob sich Entsendeunternehmen an die zwingenden arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften sowie die als allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Vorgaben des Großherzogtums halten. Hierzu haben sich die EU-Mitgliedstaaten gemäß der RL 2014/ 67 EU verpflichtet.

Entsendeauflagen im Überblick
Befreit von den Entsendeauflagen sind im Großherzogtum Selbständige, Unternehmen, deren Mitarbeiter nur Ware anliefern sowie Einsätze, bei denen keine Leistung erbracht wird, wie zum Beispiel der Besuch einer Messe. Alle anderen Einsätze, bei denen eine Vertragsbindung zu einem Kunden in Luxemburg oder außerhalb von Luxemburg besteht, müssen der ITM vorab gemeldet werden. Die Entsendemitteilung erfolgt zwingend im oOnline-Verfahren unter https://edetach.itm.lu/edetach/ und kann auch in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Abgefragt werden hierbei Daten zum Entsendeunternehmen, zu den entsandten Mitarbeitern, zum Einsatz, zum Auftraggeber, im Bedarfsfall zum Einsatz von Subunternehmen oder Leiharbeitskräften, sowie zur Bezugsperson. Anders als in den meisten anderen EU-Ländern, müssen in Luxemburg die in der RL 2014/ 67 EU geforderten Dokumente nicht beim Einsatz mitgeführt, sondern in der Online-Entsendemitteilung hochgeladen werden. Hierzu zählen im Vorfeld des Einsatzes Arbeitsverträge, A1-Bescheinigungen, Gesundheitszeugnisse und Befähigungsnachweise der entsandten Mitarbeiter. Hinzu kommt eine Kopie des Auftrages sowie im Bedarfsfall eine Kopie der Beauftragung des Subunternehmers beziehungsweise des Überlassungsvertrags für Leiharbeitnehmer. Im Rahmen der monatlichen Meldung müssen zudem die für den Einsatz relevanten Stundenzettel, Lohnabrechnungen, und Auszahlungsnachweise der entsandten Mitarbeiter hochgeladen werden. Beim Einsatz selbst haben die Mitarbeiter nur ihren Badge Social mitzuführen, der vom Entsendeunternehmen im Online-Portal ausgedruckt wird.

Was passiert bei Kontrollen?
Werden bei Kontrollen Verstöße gegen die Entsendeauflagen festgestellt, gewährt die ITM den betroffenen Unternehmen regelmäßig zwei Wochen zur Bereinigung der Situation. In diesem Fall erhält das Entsendeunternehmen im Nachgang zur Kontrolle ein Anschreiben der ITM, das über die (noch) zu erfüllenden Auflagen und das hierfür zur Verfügung stehende Zeitfenster informiert. Bei fristgerechter Reaktion und Nacherfüllung der Auflagen ist der Sachverhalt erledigt. Andernfalls kommt es zur Erhebung eines Bußgeldes in Höhe von 1000 bis 5000 Euro pro Mitarbeiter. Im Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren nach Erhebung des ersten Bußgeldes verdoppelt sich der Betrag.
 
Arbeitsrechtliche Vorgaben im Großherzogtum sind einzuhalten
Bei Einsätzen im EU-Ausland gelten die zwingenden arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften und die als allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Vorgaben im Einsatzland. Hierzu zählen vor allem die Mindestlohnanforderungen, die Vergütung von Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie auch die Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten. In Luxemburg liegt der Mindestlohn für qualifizierte Mitarbeiter seit dem 1. Januar 2020 bei 14,86 pro Stunde und für unqualifizierte Mitarbeiter bei 12,38 EUR pro Stunde. Die Höchstarbeitszeiten liegen bei 10 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche. Die tägliche Mindestruhezeit beträgt elf und die wöchentliche 44 Stunden. Überstunden müssen mit 40 Prozent, Feiertagsarbeit mit 100 Prozent und Sonntagsarbeit mit 70 Prozent Aufschlag entlohnt werden. Anwendbare tarifvertragliche Bestimmungen können hiervon abweichende Vorgaben festlegen. Detaillierte Informationen zu den Vorgaben finden sich im EIC-Leitfaden „Grenzüberschreitende Einsätze in Luxemburg“, der online zugänglich ist unter www.eic-trier.de.

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