Thema / Vorhaben |
Die Landesregierung beabsichtigt, eine Vierte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz durchzuführen, die Neuregelungen zum Ausbau der Windenergie und Photovoltaik in Rheinland-Pfalz beinhaltet. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 12. April 2022 den von der obersten Landesplanungsbehörde erarbeiteten Entwurf der Vierten Teilfortschreibung des LEP IV im Grundsatz gebilligt und für das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren freigegeben. Gemäß § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) sowie § 6 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes (LPlG) ist bei der Aufstellung bzw. Änderung von Raumordnungsplänen auch eine Beteiligung der allgemeinen Öffentlichkeit vorgeschrieben. Damit soll die Aufstellung der Raumordnungspläne noch transparenter gestaltet und den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Vorstellungen auch in die Erarbeitung von Raumordnungsplänen einzubringen. |
Schlagworte |
LEP, Erneuerbare Energien, Photovoltaik, Windkraft |
Betroffene Unternehmen |
Betreiber von Windkraft- und Photovoltaikanlagen, sonstige Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die eine Betroffenheit durch die geplanten Regelungen erwarten.
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Beschreibung |
Die Parteien der aktuellen Landesregierung haben im Koalitionsvertrag Rheinland-Pfalz 2021 – 2026 vereinbart, die im Landesentwicklungsprogramm (LEP) IV, zuletzt geändert durch die Dritte Teilfortschreibung, festgelegten raumordnerischen Regelungen zur Steuerung raumbedeutsamer Vorhaben der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen zu überarbeiten, um eine dynamischere Entwicklung beim Zubau von Windenergie- und Freiflächenphotovoltaik zu erreichen. Ziel ist ein Netto-Ausbau von 500 Megawatt Photovoltaik und 500 Megawatt Windkraft pro Jahr. Es wird das Ausbauziel angestrebt, bis zum Jahr 2030 100 Prozent des Strombedarfes aus erneuerbaren Energien zu decken. Um die potentiellen Flächen für Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen zu erweitern, ist das LEP IV im Kapitel 5.2.1 Erneuerbare Energie fortzuschreiben. Dies beinhaltet insbesondere:
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Dokumente und Informationen |
Der Entwurf der Vierten Teilfortschreibung des LEP IV einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie das Fachgutachten "Kartierung von Ausschlusszonen für Windenergieanlagen außerhalb des Rahmenbereichs des Welterbes Oberes Mittelrheintal“ (Z 163 j) werden zur Auslegung für sechs Wochen vom 12. Mai 2022 bis einschließlich 23. Juni 2022 (Auslegungsfrist) auf der Internetseite des Ministeriums des Innern und für Sport veröffentlicht, die Sie über https://lep.rlp.deerreichen. |
Rückmeldefrist an IHK |
16.06.2022 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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