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Motiv: Vor dem EU-Parlament in Brüssel stehen mehrere Fahnenmaste mit EU-Flaggen. (Foto: finecki - fotolia.com)
(Foto: finecki - fotolia.com)
  • 04.10.2022

    Notfallinstrument für den EU-Binnenmarkt

    Richtiger Ansatz, aber über‘s Ziel hinaus

  • Foto: Jan Heidemanns
    International

    Jan Heidemanns

    Tel.: 0651 9777-230
    Fax: 0651 9777-205
    heidemanns@trier.ihk.de

Die EU-Kommission hat ein Notfallinstrument für den EU-Binnenmarkt vorgeschlagen, um den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen in Krisen aufrechtzuerhalten. Zusätzlich möchte die Kommission die Verfügbarkeit von strategisch wichtigen oder krisenrelevanten Rohstoffen und Produkten überwachen. Richtig ausgestaltet kann ein Notfallinstrument die richtige Antwort auf die Erfahrungen mit Lieferkettenunterbrechungen während der Corona-Pandemie sein. Deutsche Unternehmen wickeln mehr als die Hälfte ihrer Importe und Exporte innerhalb der EU ab. Sie sind daher darauf angewiesen, dass dieser Binnenmarkt auch in Krisenzeiten reibungslos funktioniert. Einen Mechanismus zu schaffen, der in Krisen nur noch aktiviert werden muss, spart im Notfall wertvolle Zeit.

Überwachungsmodus darf Krisen nicht verschärfen

Die Kommission schlägt vor, bei ersten Anzeichen einer Krise, wie bei einer Ampel, von Grün auf Gelb zu schalten und den sogenannten Überwachungsmodus zu aktivieren. Er ermöglicht, anhand freiwilliger Informationsabfragen bei Unternehmen krisenrelevante oder strategisch wichtige Lieferketten im Blick zu behalten. Dies kann helfen, eine Krise zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Auch sollen zu diesem Zeitpunkt die Mitgliedstaaten zur Bildung strategischer Reserven aufgefordert werden können. Das mag beim Kauf von Beatmungsgeräten vor einer Corona-Pandemie Sinn machen. Strategische Notfallreserven für Rohstoffe, die in der Privatwirtschaft gebraucht werden, kurz vor einer Krise anzulegen, ist aus Sicht der Unternehmen jedoch nicht sinnvoll. Sie sind in der Mehrheit erstens davon überzeugt, dass die Privatwirtschaft Reserven effizienter und bürokratieärmer anlegen kann, und zweitens würden große staatliche Ankäufe, die erst stattfinden, wenn sich eine Krise und die Knappheit der Rohstoffe schon abzeichnet, die Preise zusätzlich in die Höhe treiben.
Mehr Transparenz durch die Meldung von Krisenmaßnahmen
Ist eine Krise bereits eingetreten, sollen die Mitgliedstaaten im Ministerrat auf Vorschlag der EU-Kommission die Ampel auf Rot schalten und den „Notfallmodus“ als letzte Stufe des Notfallinstruments aktivieren können. In diesem Fall müssen Mitgliedstaaten Krisenmaßnahmen, die den Binnenmarkt einschränken, an die Kommission melden. Für Unternehmen erhöht dies die Transparenz und gibt der Kommission die Möglichkeit, Maßnahmen gegebenenfalls zu verhindern, sofern sie gegen Unionsrecht verstoßen. Weitere Bestimmungen sehen vor, in Notlagen eine schnellere Markteinführung von krisenbezogenen Produkten und die Finanzierung von Kapazitätsausweiterungen bei systemrelevanten Unternehmen zu ermöglichen. Auch Klarstellungen zum öffentlichen Beschaffungsrecht in Krisenzeiten verbessern die Reaktionsgeschwindigkeit.

Notfallmodus sieht weitreichende Kompetenzen für die EU-Kommission vor
Ein Tabu für die deutsche Wirtschaft sind dagegen im Notfallmodus bislang vorgesehene neue Bürokratie- und Offenlegungspflichten, die zusätzliche Belastungen für Unternehmen bedeuten. Das gilt erst recht für gravierende Eingriffe in die unternehmerische Freiheit, mit denen die EU die Unternehmen zur Produktion oder Priorisierung der Produktion bestimmter Güter zwingen oder Exporte außerhalb der EU unterbinden will. Unternehmen haben gerade während der Pandemie bewiesen, dass sie in Notsituationen auf freiwilliger Basis schnell auf die Produktion von notwendigen Produkten wie Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel umstellen, sofern die Materialien verfügbar sind. Entsprechend sollten die europäischen Gesetzgeber an diesen Punkten nachbessern.

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