Am 04. Juni 2020 wurde die Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung (PDF) für Rheinland-Pfalz erlassen.
Diese tritt am Mittwoch, 10. Juni 2020 in Kraft und mit Ablauf des 23. Juni 2020 außer Kraft.
Die Öffnung und Duchführung von folgenden Einrichtungen sind unter Einhaltung strenger Hygieneauflagen wieder erlaubt:
• Messen und Freizeitparks
• Shisha-Bars
• Reisebusreisen, Schiffsreisen, Gruppenfreizeiten und ähnliche touristische Angebote
• öffentliche und private Schwimm- und Spaßbäder in geschlossenen Räumen, Saunen, Thermen, Wellnessanlagen
und ähnliche Einrichtungen
• Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen
Untersagt sind weiterhin die Öffnung und Durchführung von:
• Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen
• Kirmes, Volksfesten und ähnlichen Einrichtungen.
Weitere Regelungen gelten ebenfalls ab Mittwoch, 10 Juni 2020:
• Erweiterte Öffnungszeiten für die Gastronomie bis 24.00 Uhr
• Für Hotellerie und Beherbergungsbetriebe (§ 8 9. CoBeVO) ist die Nutzung sanitärer Gemeinschaftseinrichtungen
(bspw. auf Campingplätzen etc.) wieder erlaubt.
• Für Theater, Kinos, Konzerthäuser etc. entfällt die Maskenpflicht für Besucher und Besucherinnen am Platz.
• Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 75 Personen unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen
wieder zulässig.
Mit der Neunten Corona-Bekämpfungsverordnung werden auch weitere Hygienekonzepte für verschiedene Bereiche seitens der Landesregierung RLP zur Verfügung gestellt.
Standortpolitik
Stefan Rommelfanger
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