Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz hat darüber informiert, dass das neue Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz in Kürze in Kraft treten wird. Das Gesetz regelt die nationale Umsetzung einer entsprechenden EU-Verordnung.
Gemäß des Gesetzes werden nun im Handels- und Dienstleistungsbereich auf monatlicher Basis Angaben zu Umsatz und Beschäftigung erhoben. Zur Reduzierung des Aufwands wird im Gegenzug auf eine Unterscheidung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten verzichtet. Kleine Unternehmen werden laut Statistischem Landesamt weiterhin nicht befragt und in verschiedenen Bereichen werden die Meldeschwellen erhöht, so dass weniger Unternehmen in den Geltungsbereich der Konjunkturerhebung fallen.
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben kürzlich den Berichtskreis für die Konjunkturerhebung durch ein Zufallsstichprobenverfahren zusammengestellt und werden die betroffenen Unternehmen entsprechend informieren.
Standortpolitik
Dr. Matthias Schmitt
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