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  • 26.02.2021

    Neue Anforderungen des BSI an Kassensysteme

  • Foto: Stefan Rommelfanger
    Standortpolitik

    Stefan Rommelfanger

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Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen („Kassengesetz“) wurden Unternehmen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2020 ihre elektronischen Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszurüsten. Dabei sind sowohl hardware- als auch cloud-basierte TSE-Lösungen zulässig. Bereits seit Beginn des Jahres 2020 stehen hardware-basierte TSE-Lösungen zur Verfügung. Ein erstes cloud-basiertes TSE-Modul (Anbieter: Deutsche Fiskal mit Bundesdruckerei-Tochter D-TRUST) wurde am 30. September 2020 vom BSI zertifiziert und ist seitdem erhältlich.

Nunmehr beabsichtigt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ( BSI), weitergehende Anforderungen an die betriebliche Anwenderumgebung für eine Zertifizierung von cloud-basierten TSE-Lösungen zu stellen. Aktuell kann nicht eingeschätzt werden, welche konkreten Auswirkungen die neuen Anforderungen haben werden. Offen ist, ob und wann die Cloud-TSE-Anbieter diese umsetzen können und welche Konsequenzen dies für die Implementierbarkeit in den jeweiligen Kassensystemen haben wird.
Unternehmen, die bereits eine cloud-basierte TSE verwenden oder dies beabsichtigen, sollten sich unverzüglich an ihre Kassensystemanbieter oder TSE-Hersteller wenden. Es sollte geklärt werden, ob weitergehende Umstellungsmaßnahmen ergriffen werden müssen und wann eine zertifizierte Cloud-Lösung implementiert werden kann, da Kassensyteme spätestens ab dem 01.04.2021 mit einer TSE ausgerüstet sein müssen, um regelkonform zu arbeiten.

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