Mitarbeiter, die nach Luxemburg entsendet werden sollen, müssen im Vorfeld des Einsatzes im online-Portal der ITM gemeldet werden. Nur wenige Aktivitäten sind von den Entsendeauflagen befreit. Nach Maßgabe des Gesetzes vom 23. Dezember 2023 wurden die Luxemburger Entsendeauflagen erneut reformiert und damit auch die der Kontrollbehörde (ITM) vorzulegenden Dokumente reduziert. Die 2021 neu eingeführten Dokumente zur Reisekostenabrechnung und das Unterbringungsregister wurden wieder abgeschafft. Im Gegenzug müssen Entsendeunternehmen nun auch einige Dokumente vor Ort digital oder in Papierform vorhalten. Zudem wurden die Auflagen rund um die Überwachungspflicht des Auftraggebers beim Einsatz von Nachunternehmern entschärft. Die Auflagen helfen der ITM bei der Überprüfung, ob sich Entsendeunternehmen an die während des Einsatzes geltenden Luxemburger Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen halten. Unternehmen, die Arbeiten im Bereich, Bau, Handwerk oder Industrie durchführen, müssen zudem eine Dienstleistungsanzeige beim Luxemburger Wirtschaftsministerium abgegeben, die jährlich zu erneuern ist. Bei Regelverstößen gegen die Entsendeauflagen oder die die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen drohen pro Mitarbeiter Bußgelder zwischen 1.000 und 5.000 EUR, die um Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren verdoppelt werden.
Das Webinar verschafft einen aktuellen und praxisnahen Überblick über die Luxemburger Entsendeauflagen inkl. der Vorabmeldung beim Wirtschaftsministerium, die Sanktionen, die bei Regelverstößen gegen die Auflagen drohen, sowie die anwendbaren arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die bei Einsätzen im Großherzogtum zu beachten sind.
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Christina Grewe
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