Mitarbeiter, die Einsätze in Luxemburg abwickeln sollen, müssen vorab im online-Portal der ITM gemeldet werden. Nach Maßgabe des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 wurden die Luxemburger Entsendeauflagen erneut reformiert und hierbei auch die der Kontrollbehörde (ITM) vorzulegenden Dokumente reduziert. Die 2021 neu eingeführten Dokumente zur Reisekostenabrechnung und das Unterbringungsregister wurden wieder abgeschafft. Im Gegenzug müssen Entsendeunternehmen nun auch einige Dokumente vor Ort digital oder in Papierform vorhalten. Zudem wurde die Überwachungspflicht des Auftraggebers beim Einsatz von Nachunternehmern entschärft. Die Auflagen helfen der ITM zu überprüfen, ob sich Entsendeunternehmen während des Einsatzes an die geltenden Luxemburger Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen halten. Unternehmen, die Arbeiten im Bereich, Bau, Handwerk oder Industrie durchführen, müssen zudem eine Dienstleistungsanzeige beim Luxemburger Wirtschaftsministerium abgegeben, die jährlich zu erneuern ist. Bei Regelverstößen gegen die Entsendeauflagen oder die die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen drohen Bußgelder zwischen 1.000 und 5.000 EUR pro Mitarbeiter.
Das Webinar verschafft einen aktuellen und praxisnahen Überblick über die Luxemburger Entsendeauflagen inkl. der Vorabmeldung beim Wirtschaftsministerium, die Sanktionen, die bei Regelverstößen gegen die Auflagen drohen, sowie die anwendbaren arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die bei Einsätzen im Großherzogtum zu beachten sind.
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