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Motiv: Frauen und Männer verschiedener Nationalitäten stehen versetzt hintereinander und lächeln  (Foto: Robert Kneschke - stock.adobe.com)
(Foto: Robert Kneschke - stock.adobe.com)

02.12.2022

Mehr Fachkräfte aus Drittstaaten gewinnen

Am 30.11.2022 hat das Bundeskabinett die Eckpunkte zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen.

Die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte zu erleichtern, ist richtig und wichtig. Ein Blick auf die vielen offenen Stellen und die niedrige Arbeitslosenquote zeigt, dass wir die Fachkräftelücke ohne Zuwanderung nicht schließen werden. Die Eckpunkte erhalten viele Verbesserungen, aber es gibt auch noch Luft nach oben. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Die Fachkräftesäule bleibt das zentrale Element der Einwanderung. Personen mit anerkannter Qualifikation sollen zukünftig jede Beschäftigung im nicht reglementierten Bereich ausüben dürfen. Die Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU werden gesenkt und schaffen attraktivere Bedingungen für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger.

Die Erfahrungssäule ermöglicht Fachkräften, die in ihrem Heimatland einen staatlich anerkannten, Berufs- oder Hochschulabschluss absolviert haben und über zweijährige Berufserfahrung verfügen, ohne formale Anerkennung nach Deutschland einzureisen. Dies gilt für nicht reglementierte Berufe. Im Rahmen der Sonderregelung für berufserfahrene IT-Spezialisten, die bisher bereits ohne Abschluss nach Deutschland kommen konnten, wird die Gehaltsschwelle gesenkt und auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet. Die sogenannte Anerkennungspartnerschaft sieht vor, bereits vor Einleitung des Anerkennungsverfahrens im voraussichtlichen Zielberuf in Deutschland beschäftigt werden zu können.

Die Potenzialsäulebeinhaltet die Einführung einer Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien sollen Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter gehören.

Zur Zusammenfassung des Eckpunktepapiers gelangen Sie hier

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