Stadt/Gemeinde |
Kenn |
Bezeichnung des Plans |
"Schweicher Straße - Reihstraße" - 4. Änderung |
Art des Plans |
Bebauungsplan |
Beschreibung |
Durch die 4. Änderung des Bebauungsplans soll die gesamte Fläche von 2.855 m² als Mischgebiet (§ 6 BauNVO) ausgewiesen werden. Der Bedarf an Kindertageseinrichtungen wird an anderer Stelle gedeckt, sodass ursprünglich festgesetzte Gemeinbedarfsfläche nicht mehr für diese Zweckbestimmung benötigt wird und nun anderweitig baulich genutzt werden soll. Durch die Änderung des Bebauungsplans wird außerdem ein Teil der bisherigen öffentlichen Grünfläche südlich der Gemeinbedarfsfläche ebenfalls als Mischgebiet ausgewiesen. Die Ortsgemeinde möchte durch die Änderung des Bebauungsplans eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus ermöglichen. Konkrete Bauabsichten bestehen noch nicht. Die Maßnahme ist als Nachverdichtung im Innenbereich zu werten und entspricht damit dem § 1a Abs. 2 BauGB. |
Plandokumente und Informationen |
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01.03.2023 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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