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IHK Trier


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  • Irrel, Teilgebiet „Nr. 5 Teilbereich 1, Ortslage zw. B257 und ehem. Bahnhofsgebäude“, Bebauungsplan, 6. Änderung

  • Foto: Wilfried Ebel
    Standortpolitik

    Wilfried Ebel

    Tel.: 0651 9777-920
    ebel@trier.ihk.de

    Foto: Stefan Rommelfanger
    Standortpolitik

    Stefan Rommelfanger

    Tel.: 0651 9777-930
    stefan.rommelfanger@trier.ihk.de

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    Claudia Molitor

    Tel.: 0651 9777-921
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Stadt/Gemeinde

Irrel

Bezeichnung des Plans

Teilgebiet "Nr. 5 Teilbereich 1, Ortslage zw. B257 und ehemaligen Bahnhofsgebäude"

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

In der Ortsgemeinde Irrel besteht der Bebauungsplan „Nr. 5, Teilbereich 1, Ortslage zwischen B 257 und ehemaligen Bahnhofsgebäuden“ (Satzung: 14.09.1999). Der Bebauungsplan wurde in den letzten Jahren mehrmals in Teilbereichen geändert. Die vorliegende 6. Änderung liegt im Geltungsbereich der 3. Änderung des genannten Bebauungsplans, die am 28.12.2017 als Satzung beschlossen wurde.

Zwischenzeitlich plant ein Investor auf den Flurstücken 83 und 85 eine Mehrfamilienhausbebauung zu realisieren. Hierzu ist es jedoch erforderlich, den bestehenden Bebauungsplan zu ändern, da hier eine öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt ist, die nicht mehr benötigt wird und der jetzigen Planung entgegensteht. Die Ortsgemeinde Irrel unterstützt das Vorhaben, insofern sich die Änderung lediglich auf die Baugrenzen fokussiert und keine weiteren planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften beeinträchtigt werden.

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 5, Teilgebiet 1, Ortslage zwischen B 257 und ehemaligen Bahnhofsgebäuden“ wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im sogenannten beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Plandokumente und Informationen

Zu den Planunterlagen


Rückmeldefrist an IHK

16.12.2025


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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