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Stadt/Gemeinde |
Irrel |
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Bezeichnung des Plans |
Teilgebiet "Nr. 5 Teilbereich 1, Ortslage zw. B257 und ehemaligen Bahnhofsgebäude" |
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Art des Plans |
Bebauungsplan |
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Beschreibung |
In der Ortsgemeinde Irrel besteht der Bebauungsplan „Nr. 5, Teilbereich 1, Ortslage zwischen B 257 und ehemaligen Bahnhofsgebäuden“ (Satzung: 14.09.1999). Der Bebauungsplan wurde in den letzten Jahren mehrmals in Teilbereichen geändert. Die vorliegende 6. Änderung liegt im Geltungsbereich der 3. Änderung des genannten Bebauungsplans, die am 28.12.2017 als Satzung beschlossen wurde. Zwischenzeitlich plant ein Investor auf den Flurstücken 83 und 85 eine Mehrfamilienhausbebauung zu realisieren. Hierzu ist es jedoch erforderlich, den bestehenden Bebauungsplan zu ändern, da hier eine öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt ist, die nicht mehr benötigt wird und der jetzigen Planung entgegensteht. Die Ortsgemeinde Irrel unterstützt das Vorhaben, insofern sich die Änderung lediglich auf die Baugrenzen fokussiert und keine weiteren planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften beeinträchtigt werden. Die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Nr. 5, Teilgebiet 1, Ortslage zwischen B 257 und ehemaligen Bahnhofsgebäuden“ wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im sogenannten beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. |
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Plandokumente und Informationen |
Zu den Planunterlagen |
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16.12.2025 |
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Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
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