Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (gem. § 185a SGB IX) stehen Unternehmen zur Seite, die Menschen mit Behinderung ausbilden, einstellen oder beschäftigen möchten. Sie bieten kompetente Beratung, Informationen und Unterstützung.
Das Angebot umfasst:
- Informationen: z. B. zu Beschäftigungspflicht, Ausgleichsabgabe, Kündigungsschutz, Fördermöglichkeiten oder Wiedereingliederung
- Beratung: von fallspezifischen Fragen bis zur Ermittlung von Beschäftigungspotenzialen und inklusiven Wegen
- Unterstützung: durch Experten, Förderberatung und Begleitung bei Anträgen oder Stellenbesetzung
Profitieren Sie von diesem Service, um Inklusion in Ihrem Betrieb aktiv
umzusetzen und vereinbaren Sie einen kostenfreien Termin.
Ihr Kontakt:
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
Fachberatung Agenturbezirk Trier
Suzana Krizman
E-Mail: krizman.suzana@bwrw.de
Weitere Informationen finden Sie im Flyer zum Download.