Die Härtefallhilfen richten sich an Unternehmen in Rheinland-Pfalz mit bis zu 500 Beschäftigten, die 2022 aufgrund von Energiekostensteigerungen ein negatives betriebliches Ergebnis (EBITDA) erzielten.
Unternehmen erhalten Zuschüsse, wenn sich die Energiekosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mindestens Verdreifacht haben und eine Energieintensität von sechs Prozent oder mehr besteht. Zudem muss der erlittene operative Verlust im vergangenen Jahr mindestens 5.000 Euro betragen haben.
Die Härtefallhilfen unterstützen Unternehmen über alle Energieträger hinweg.
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Innovation, Umwelt, Energie
Christian Kien
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