Händler, Gastgewerbe, Dienstleister, Kulturtreibende und Produzenten sind von der Corona-Krise stark betroffen. In der Corona-Krise leiden viele dieser Unternehmen unter den angeordneten Schließungen, Stornierungen und erleben einen historisch einmaligen Einbruch: Über Nacht sinken Umsätze auf Null, monatliche Ausgaben für Personal, Mieten und Unterhaltung laufen kaum gebremst weiter. Diese oft existenzbedrohenden Krise schlägt unmittelbar auch auf die Immobilienwirtschaft durch. Denn insolvente Unternehmen fallen schlagartig als Gewerbemieter aus. Deswegen gilt es, bei krisenbedingten Problemen einen fairen Ausgleich zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere bei der Frage nach Möglichkeiten zum guten gemeinsamen Umgang mit den anstehenden Gewerbemieten.
Der Bund hat agiert und mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020 Regelungen geschaffen.
Hier können Sie das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht einsehen.
Hier finden Sie die FAQs des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz dazu.
Recht und Organisation
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