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IHK Trier


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01.04.2020

Gesund, bunt, digital!


Dieser Text ist vom 01.04.2020 und könnte inhaltlich veraltet sein.

„green bow“ bietet als einer der ersten Trierer Läden digitale Kassenbons an

„Ich lebe mein Konzept!“, sagt Marc Atzorn. Auf 26 Quadratmetern hat er in der Trierer Nagelstraße die Smoothie- und Saftbar „green bow“ eingerichtet. Eine bunte Vitaminoase, die der tristen Erkältungszeit trotzt. Bestes, saisonales Obst und Gemüse, möglichst aus der Region, geschütztem Anbau und fairem Handel, bietet der 32-jährige Trierer hier an.
Umweltbewusst und nachhaltig, so will er sein Geschäft führen. „Regional“ kommt vor „bio“, Atzorn arbeitet mit zwei hiesigen Landwirten zusammen. Bio-Obst, das vom anderen Ende der Welt nach Deutschland importiert wird, sei schließlich alles andere als ressourcenschonend. Dazu gehört auch, möglichst wenig Abfall zu verursachen. So nutzt Atzorn zum Beispiel Mehrwegflaschen und Maisstärkebecher, die Ware wird in Mehrweg-Systemen geliefert, Plastik findet sich in seinem Laden kaum. 
Doch die seit dem 1. Januar 2020 geltende sogenannte Bonpflicht vermiest ihm diese Mission. Alle Betriebe, die mit elektronischen Registrierkassen arbeiten, müssen inzwischen ihrem Kunden unmittelbar nach dem Einkauf einen Beleg ausstellen. Ein Mittel im Kampf gegen den Steuerbetrug, denn so haben es Betriebe schwerer, Umsätze zu unterschlagen. 

Der Kunde hat die Wahl
Vor allem bei bargeldintensiven Betrieben, etwa in Gastgewerbe und Einzelhandel, überprüfen die Finanzbehörden seit einiger Zeit verstärkt die Kassenführung. Unternehmer müssen bereits seit 2018 jeden Verkaufsvorgang detailliert in einem elektronischen System aufzeichnen. Und nun auch ausdrucken. 
Obwohl: Genau genommen nicht. Sie können den Bon auch digital zur Verfügung stellen. Und genau diese Option ermöglicht Atzorn in seinem Laden. Nachdem der Kunde bezahlt hat, kann er sich entscheiden, ob er den Bon als Ausdruck, per SMS auf sein Handy oder als E-Mail bekommen möchte. In letzteren beiden Fällen muss er dazu seine Handynummer beziehungsweise E-Mail-Adresse nennen. Diese gibt Atzorn einmalig ins Kassensystem ein; die Daten werden also nicht gespeichert. Der Zeitaufwand beträgt wenige Sekunden, die Rechnung liegt direkt vor. 
Bislang fragen zwar noch wenige Kunden nach dieser Möglichkeit – vor allem, weil sie so unbekannt ist –, doch der Einzelhändler sieht perspektivisch gerade bei jungen Menschen ein großes Interesse an Alternativen zum Ausdruck. Insbesondere, da das Thermopapier nicht kompostierbar und umweltschädlich sei. „Viele Kunden machen sich über die Bonpflicht lächerlich“, berichtet er. Und die wenigsten nehmen sie mit, wozu sie auch nicht verpflichtet sind. Deshalb will er nun stärker für den digitalen Bon werben. Damit Trier gesünder und nachhaltiger wird. 



Extra
Kai Wilwertz, Referent für Digitale Wirtschaft der IHK Trier, fasst die verschiedenen Möglichkeiten zusammen, Bons digital zu übermitteln: 
Apps
Smartphone-Apps können verschiedene Methoden nutzen, um einen digitalen Kassenbon zu empfangen: per QR-Code, NFC oder Abfotografieren des Bons. Die meisten Angebote lassen sich einfach in ein bestehendes Kassensystem integrieren. Allerdings müssen Kunden die entsprechende App herunterladen. Die Systeme können gleichzeitig zur Datengewinnung und Analyse genutzt werden. Solange keine Daten in der App oder beim Händler gespeichert werden, gibt es keine Probleme mit dem Datenschutz. Ansonsten muss die App entsprechende Datenschutzerklärungen ausweisen.

E-Mail/SMS/WA
Der Kassenbon kann auch in elektronischer Form als E-Mail oder Instant Message (wie WhatsApp) versendet oder in der Cloud gespeichert und ein Link zum Abrufen zusätzlich als SMS verschickt werden. Wenn nach dem Vorgang die E-Mail-Adresse / Mobilfunknummer gelöscht wird, muss keine separate Datenschutz-Einwilligung erfolgen.

Eigenes Kundenkontosystem
Mit der Verbindung eines eigenen Kundenkontosystems können direkt die hinterlegten Daten für das Versenden des digitalen Bons genutzt werden. Akzeptiert der Kunde die AGB des Systems, ist der Datenschutz in aller Regel gewahrt. So kann dem Kunden der Bon zum Beispiel über einen Link in der Cloud oder direkt als elektronisches Dokument zur Verfügung gestellt werden. 

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