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  • 01.09.2022

    From Farm to Fork

    Das bedeuten Agrarreform und Green Deal für die Weinbranche

  • Foto: Albrecht Ehses
    Wein & Tourismus

    Albrecht Ehses

    Tel.: 0651 9777-201
    Fax: 0651 9777-965
    ehses@trier.ihk.de


Dieser Text ist vom 01.09.2022 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Europa will bis 2050 als erster Kontinent klimaneutral werden – dieses ehrgeizige Ziel hat sich die Europäische Kommission mit dem European Green Deal gesetzt. Auf dem Weg dorthin sollen bereits 2030 55 Prozent des Treibhausgases CO2 im Vergleich zu 1990 eingespart werden. Die Landwirtschaft und die Lebensmittelbranche gehören dabei zu den Wirtschaftsbereichen, die sich im Fokus des Green Deal befinden. Ziel ist unter anderem, den ökologischen und klimatischen Fußabdruck des EU-Lebensmittelsystems zu verkleinern. „From Farm to Fork“ heißt die Überschrift dieses Teils der Strategie und davon ist auch die Weinbranche hierzulande betroffen. Hinzu kommt auf EU-Ebene die Neugestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Reform), die 2023 in Kraft tritt.
EU-Kommission und Bundesregierung haben inzwischen zu verschiedenen Strategie- und Aktionsplänen weitere Überlegungen zur konkreten Umsetzung präsentiert. Alle Strategien zielen darauf ab, den Blick auf die Herausforderungen durch Umweltverschmutzung, eine übermäßige Ressourcennutzung, den Artenschwund bis hin zum Klimawandel zu schärfen und diesen Entwicklungen mit Nachhaltigkeitskonzepten entgegenzutreten.

Anspruchsvolle Strategiepläne
Auf EU-Ebene wird dazu angestrebt, unter anderem:
•    bis 2030 mindestens 30 Prozent der EU-Landfläche unter Schutz zu stellen,
•    bis 2030 den Einsatz und das Risiko von chemischen Pestiziden um mindestens 50 Prozent zu reduzieren,
•    bis 2030 mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ökologisch zu bewirtschaften,
•    Nährstoffverluste bei Düngemitteln um mindestens 20 Prozent zu verringern und
•    bis 2050 Klimaneutralität (Netto-Null-Emission) zu erreichen.

25 Prozent Bio-Weinbau bis 2030

Einer der vielen Pläne der Europäischen Kommission ist der „Aktionsplan zur Förderung der Ökologischen Produktion“, der im Zeitraum 2021 bis 2027 gilt. Festgelegt ist ein Zielwert von 25 Prozent an ökologischem Anbau im europaweiten Durchschnitt in der Landwirtschaft bis zum Jahr 2030. Mit circa acht Prozent liegt Deutschland derzeit genau im europäischen Schnitt.
Der Aktionsplan umfasst drei Schwerpunkte, die sich an der Lebensmittelherstellungskette orientieren:
-    Ankurbelung der Nachfrage und Stärkung des Verbrauchervertrauens,
-    Förderung der Umstellung und Stärkung der gesamten Wertschöpfungskette,
-    Ausbau des Beitrags der ökologischen/biologischen Landwirtschaft zur Nachhaltigkeit.
Für den Weinsektor bleibt die Vorgabe der Umstellung auf 25 Prozent ökologische Produktion bis ins Jahr 2030 ein sehr hochgestecktes Ziel. Durch den Aktionsplan können sich zwar einige positive Auswirkungen ergeben, wie die Erhöhung der Ressourcen zur Investition in Forschung und Innovation. Aber es besteht auch das Risiko negativer Folgen durch eine Konzentration auf das Bio-Logo im Rahmen der Förderung. Marken oder geschützte geographische Angaben könnten ins Hintertreffen geraten.

Weinspezifische Aspekte der GAP

Auch die verabschiedete GAP-Reform hat zum Ziel, künftig Umweltleistungen umzusetzen. Dies wirkt sich auf die 1. Säule der Marktordnung aus, die die Direktzahlungen für landwirtschaftliche und weinbauliche Flächen regelt. Für den Weinbau sind die Vorgaben nur schwer umsetzbar, da die Regelungen zu den Blühstreifen und der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel nicht praxistauglich sind. Zu den sektorspezifischen Regelungen, die verabschiedet wurden, zählen die Verlängerung des Rebpflanzgenehmigungssystems, die erhöhte Anreicherung bei g.g.A. (Landwein), einheitliche EU-Regeln für entalkoholisierte Weine und die Einführung einer obligatorischen Zutatenkennzeichnung, die hoffentlich auch langfristig durch ein E-Label umgesetzt werden kann.


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