Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den Fragebogen zum Lieferkettengesetz veröffentlicht, den die Unternehmen zur Erstellung des Berichtes ausfüllen müssen. Ab Januar wird beim BAFA dazu ein elektronisches Portal für die Berichte zur Verfügung stehen. Mehr erfahren Sie in der offiziellen Pressemitteilung auf der BAFA-Webseite.