Im Bereich der (Strom-)Speicher bietet das Land Rheinland-Pfalz über den EFRE 2021-2027 folgende Fördermöglichkeiten:
https://mkuem.rlp.de/themen/energie-und-klimaschutz/foerderung-der-energiewende/efre-foerderperiode-2021-2027-energieeffizienz-und-intelligente-netz-und-speicherinfrastruktur
Für den Fördergegenstand "Intelligente Energiesysteme" können im Bereich Infrastruktur kommunale Gebietskörperschaften, Energieversorgungsunternehmen und KMU sowie im Bereich produktive Investitionen KMU gefördert werden.
Nicht antragsberechtigt sind u.a. Privathaushalte, Hersteller sowie mit Vertrieb und Einbau befasste Unternehmen, wenn ihr Geschäftsfeld betroffen ist.
Für obigen Schwerpunkt können insbesondere KMU, Stadtwerke, Energieversorgungsunternehmen und Kommunen in Rheinland-Pfalz gefördert werden.
Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 850.000 EUR und 4,5 Mio. EUR können eine Förderung von bis zu 30 % / 40 % erfahren:
- Strombatteriespeicher / Quartierspeicher (außerhalb des regulierten Bereichs) ohne Inanspruchnahme von Betriebsbeihilfen bzw. ohne netzdienliche Leistungen mit entsprechender Vergütung; die Stromspeicher sind mit intelligenter Mess-, Regelungs- und Steuerungstechnik auszustatten (intelligente Energiesysteme); Investitionskostenförderung, fakultativ Förderung Begleitforschung
- Schwungmassenspeicher zur kurzfristigen netzentlastenden Abfederung von Strompeaks bspw. bei leistungsstarken Stromtankstellen - Investitionskostenförderung, fakultativ Förderung Begleitforschung
Förderfähig sind nur Einzelvorhaben, keine Verbundvorhaben:
Im Falle einer Begleitforschung bspw. durch eine Hochschule, eine Universität kann diese im Rahmen eines Unterauftrags vergeben werden.
Etwaige Fördervorhaben sollten zum 15.09.2027 abgeschlossen sein, idealerweise früher (Auswahlkriterium).
Die Mittel stehen nur noch zeitlich befristet zur Verfügung.
Im Falle eines möglichen Interesses an einer EFRE-Förderung wird empfohlen dieses bis spätestens 30.01.2025 an foerderung-energie@mkuem.rlp.de zu adressieren und idealerweise eine kurze ein- bis zweiseitige Projektskizze einzureichen (Projektkosten, Zeithorizont, Betreiber / Eigentümer, Beschreibung Fördergegenstand unter Beachtung der veröffentlichten Informationen)