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IHK Trier


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  • 25.02.2021

    Erste Lockerungen ab dem 1. März

    Ankündigung der Landesregierung

  • Foto: Stefan Rommelfanger
    Standortpolitik

    Stefan Rommelfanger

    Tel.: 0651 9777-930
    Fax: 0651 9777-505
    stefan.rommelfanger@trier.ihk.de

Die Landesregierung kündigt erste Lockerungsschritte für den 1. März an. Diese sollen in der Fortgeltung der Corona-Bekämpfungsverordnung umgesetzt werden, welche das Kabinett am 23.02.2021 vorberaten hat und am Freitag, den 26.02.2021, beschließen möchte.
Es ist geplant - unter Einschränkungen - folgende Bereiche wieder zu öffnen:
  • Termin- bzw. Private-Shopping: Einkaufen per Einzelterminvergabe pro Haushalt (15 Minuten “Lüftungspause” zwischen den Terminen)
  • Fußpflege: mit Abstand und Maske nach Terminvereinbarung
  • Praktischer Unterricht in Fahrschulen mit Maske
  • Blumenläden
  • Gärtnereien, Gartencenter und Gartenbaubedarfe: Verkauf im Freien erlaubt
  • Baumärkte: Außenbereiche für Gartencenter-typische Sortimente
  • Zoos, Tierparks und botanischen Gärten: maximal 25 Prozent der regulären Besucher-Kapazität

Bei allen Lockerungen gelten Abstandsgebot und Maskenpflicht. Auch Lüftungspausen, Kontaktnachverfolgung sowie die vorherige Terminvereinbarung sollen dazu dienen, das Infektionsgeschehen einzugrenzen.
Mehr Informationen unter: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/mehr-impfungen-und-vorsichtige-perspektiven-fuer-rheinland-pfalz-1/

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