Wesentliches Ziel ist es, die im Sinne des § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bestmögliche Verwertung von mineralischen Abfällen zu gewährleisten.
Durch die mit der EBV geänderten gesetzlichen Bestimmungen wird es Änderungen in allen Bereichen des Recyclings und des Einsatzes von mineralischen Bauabfällen geben.
Es handelt sich nicht um eine technische Richtlinie, sondern um eine Rechtsverordnung mit unmittelbarer Geltung für alle betroffenen Betriebe.
Nähere Informationen finden Sie unter www.kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Kevin Gläser
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