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IHK Trier


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  • 27.01.2023

    Ersatzbaustoffverordnung tritt am 01. August 2023 in Kraft - Betroffen sind Unternehmen, die mit dem Bausektor verbunden sind

    Am 01. August 2023 tritt die sogenannte Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft. Damit wird der Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen grundlegend verändert und bundesweit einheitlich geregelt.

  • Foto: Kevin Gläser
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Kevin Gläser

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    Fax: 0651 9777-505
    glaeser@trier.ihk.de

Wesentliches Ziel ist es, die im Sinne des § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bestmögliche Verwertung von mineralischen Abfällen zu gewährleisten.

Durch die mit der EBV geänderten gesetzlichen Bestimmungen wird es Änderungen in allen Bereichen des Recyclings und des Einsatzes von mineralischen Bauabfällen geben.
Es handelt sich nicht um eine technische Richtlinie, sondern um eine Rechtsverordnung mit unmittelbarer Geltung für alle betroffenen Betriebe.

Nähere Informationen finden Sie unter www.kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de

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