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IHK Trier


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10.09.2021

Erlaubnisverfahren online möglich

Das Gewerberecht mag zwar ein sehr traditionelles Themenfeld sein, aber verstaubt ist es noch lange nicht. Vielmehr steht es den Anforderungen der Zeit, insbesondere den Annehmlichkeiten der Digitalisierung aufgeschlossen gegenüber.

Und das betrifft auch das Verwaltungsverfahren. Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34d GewO (Versicherungsvermittlung) können nunmehr über das Online-Portal der IHK Trier gestellt werden.


Unter dem Link
https://gewerberecht-ihktrier.gfi.ihk.de/antragstellung können Antragsteller Schritt für Schritt die notwendigen Daten eingeben. Gleichzeitig können die entsprechenden Nachweise hochgeladen werden. Sollten bei der Antragstellung noch nicht alle Unterlagen vorliegen, können diese auch später noch hochgeladen werden.

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