Wer etwas erfunden hat, will dies auch umsetzen und verwerten. Damit das gewährleistet ist und nicht ein anderer die Kreativität nutzt, muss die Errungenschaft als Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden. Entsprechendes gilt für das Design oder eine Marke, unter der Produkte und Dienstleistungen unverwechselbar auf den Weltmärkten angeboten werden.
Die IHK hält allgemeine Informationen zu den gewerblichen Schutzrechten vor und bietet in Zusammenarbeit mit dem Patentanwalt Dr.-Ing. Jörg Wagner, Trier und der Hanke Bittner & Partner Patent- und Rechtsanwälte mbB, Trier regelmäßige Sprechtage an.
In
individuellen Gesprächen wird über die Möglichkeiten des
gewerblichen Rechtschutzes, das Anmeldeverfahren beim Deutschen Patent-
und Markenamt und die Nutzungsrechte aus den gewerblichen Schutzrechten
informiert. Eine Anmeldung für solche Beratungen ist erforderlich. Das Anmeldeformular mit der Terminübersicht finden Sie im Downloadbereich.
Darüber hinaus, stehen wir außerhalb der Sprechtage für weitere Fragen gerne zur Verfügung.