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  • 14.09.2020

    Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung (11. CoBeLVO)

    Lockerung für den Handel

  • Foto: Stefan Rommelfanger
    Standortpolitik

    Stefan Rommelfanger

    Tel.: 0651 9777-930
    Fax: 0651 9777-505
    stefan.rommelfanger@trier.ihk.de

Das Land Rheinland-Pfalz hat am 11. September 2020 die Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung (PDF) erlassen.
Diese tritt am Mittwoch, 16. September 2020 in Kraft und ist bis Montag, 31. Oktober 2020 befristet.
Die Übersicht der einzuhaltenden Hygienekonzepte für verschiedene Bereiche finden Sie auf der Homepage der Landesregierung RLP.

Im Rahmen der 11. CoBeLVO kommt es zu Lockerungen für den stationären Einzelhadel. Demnach darf künftig eine Person pro 5m² Verkaufsfläche zugelassen werden. Bisher galt hier eine Fläche von 10m² pro Person.


In geschlossenen Räumen dürfen künftig Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen stattfinden, im Freien mit bis zu 500 Menschen. Dabei gelten weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln. Findet eine Veranstaltung mit einer festen Bestuhlung oder einem festen Sitzplan statt, reicht es für den Abstand, wenn jeweils ein Platz frei bleibt. Dies stellt eine Erleichterung für Kultur, Kirchen und Kinos dar. Bei größeren Veranstaltungen mit festen Platz-, Tribünen- oder Saalkapazitäten können bei Vorlage eines gesonderten Hygienekonzepts Ausnahmen bis zu einer Regelgrenze von 10 Prozent der Platzkapazitäten gemacht werden.

Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich sind, bleiben bis Ende des Jahres verboten.

Weitere Informationen zur 11. CoBeLVO finden Sie hier.

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