Im Amtsblatt der EU wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2022/68 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/934 hinsichtlich der zugelassenen önologischen Verfahren veröffentlicht. Damit wird u.a. der Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2019/934 geändert. In Tabelle 2 unter dem Punkt 6.11 ist nunmehr die Verwendung von Carboxymethylcellulose (CMC) auch für Roséwein zulässig. Die Regelung tritt am 08. Februar in Kraft.
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Matthias Lex
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