Die EU und die USA haben sich auf die vorläufige Aussetzung von gegeneinander verhängten Strafzöllen geeinigt. Die wegen des Streits über Flugzeugbau-Subventionen eingeführten Sonderabgaben sollen als Symbol für einen Neuanfang in den Beziehungen zwischen den USA und der EU zunächst für einen Zeitraum von vier Monaten nicht angewendet werden.
Die Europäische Union hatte seit dem vergangenen November auf die Einfuhr von zahlreichen Waren aus den USA Strafzölle erhoben. Zuvor hatten WTO-Schlichter den USA wegen unerlaubter Subventionen für den europäischen Flugzeugbauer Airbus bereits Strafzölle auf Produkte aus der EU im Umfang von 7,5 Milliarden Dollar genehmigt. Die USA führten danach Sonderabgaben auf Produkte aus der EU ein.
Wann und wo die Rücknahme gilt, steht noch nicht genau fest. In einer gemeinsamen Erklärung der EU und der USA hieß es, die vorübergehende Aussetzung der Strafzölle werde in Kraft treten, sobald das interne Prozedere dazu auf beiden Seiten abgeschlossen sei.
"Die Aussetzung der Strafzölle im Streit um die Subventionierung von Airbus und Boeing ist ein wichtiger Schritt in der Normalisierung der Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA. Die erhobenen Zusatzzölle auf deutsche Weinexporte in die USA sind eine enorme Belastung für viele regionale Betriebe, die für einen Streit in Mitleidenschaft gezogen werden, für den sie nicht verantwortlich sind. Daher ist diese Vereinbarung ein sehr positives Signal und und es gilt nun, die Zölle nach der Aussetzung von vier Monaten in den nachfolgenden Verhandlungen vollständig zurückzunehmen", kommentiert Albrecht Ehses, Geschäftsführer International und Wein bei der IHK Trier.
UPDATE 11.03.2021:
EU und USA haben den Start der Zollaussetzung nun bekannt gegeben.
Gemäß des US-Durchführungsaktes werden ab 12:01 Uhr östlicher Standardzeit am
11. März 2021 die zusätzlichen Zölle auf Waren der Europäischen
Union, die von den Maßnahmen dieser Untersuchung betroffen sind, für
einen Zeitraum von vier Monaten (bis 11. Juli 2021) ausgesetzt.
Sowohl EU und USA haben ihre Durchführungsrechtsakte veröffentlicht.
Für EU-Exporte:
US-Rechtsakt-> https://ustr.gov/sites/default/files/enforcement/301Investigations/Notice_of_Modification_Action_Enforcement_LCA_Dispute_March_2021.pdf
Für EU-Importe:
EU-Rechtsakt ->
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2021:084:FULL&from=DE
Wein & Tourismus
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