Am 6. Dezember 2024 verkündete die EU-Kommission den Abschluss der Verhandlungen zum EU-Mercosur Abkommen. Bevor das gesamte Abkommen in Kraft treten kann, ist eine Ratifizierung sowohl durch die EU als auch alle EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Denkbar ist eine vorläufige Anwendung des handelspolitischen Teils. Hierfür ist eine qualifizierte Mehrheit im Rat der EU mit Zustimmung des Europäischen Parlamentes erforderlich. Darüber hinaus werden die Abkommenstexte (durch die EU-Kommission) juristisch geprüft und in die Sprachen der Vertragsstaaten übersetzt.
Quelle:www.gtai.de
International & Wein
Jan Heidemanns
Tel.: 0651 9777-230
Fax: 0651 9777-205
heidemanns@trier.ihk.de