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  • 29.03.2023

    EU plant neue Regeln im Kampf gegen Greenwashing – schon jetzt ist bei Aussagen zu Klimaneutralität & Co. Vorsicht geboten!

    Nach dem Willen der EU-Kommission sollen Unternehmen künftig verpflichtet sein, Behauptungen in Bezug auf Umweltfreundlichkeit, Nachhaltigkeit und Klimaneutralität ihrer Produkte mit wissenschaftlichen Beweisen zu belegen.

  • Foto: Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel
    Recht und Steuern

    Asta-Birgitta Heesen-Sturmhöfel

    Tel.: 0651 9777-411
    Fax: 0651 9777-405
    heesen@trier.ihk.de

Auf diese Weise will die EU einheitlich gegen sog. Greenwashing vorgehen. Von Greenwashing spricht man, wenn Unternehmen versuchen, sich in der Öffentlichkeit ein umwelt- und verantwortungsbewusstes Image zu verschaffen, ohne dass es dafür eine tatsächlich ausreichende Grundlage gibt.

Bisher gab es innerhalb der EU keine einheitlichen Regelungen zu den freiwilligen Umweltaussagen („Green Claims“). Nach einer Studie der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 fand sich für 40 Prozent der grünen Werbebehauptungen keine Belege, über die Hälfte der Umweltaussagen waren irreführend und bestenfalls vage. Dies verzerrt den fairen Wettbewerb auf dem Markt der EU erheblich.

Die „Green Claims“-Richtlinie muss noch von EU-Parlament und Rat verabschiedet werden. Doch Vorsicht: auch wenn einheitliche EU-Regelungen bislang fehlen, können schon jetzt umweltbezogene Werbeaussagen zu erheblichen – und kostspieligen - Wettbewerbsverstößen führen, wenn sich die Kommunikation nach den Regeln der Rechtsprechung als irreführend erweist!

Die vorgeschlagene Richtlinie soll sich auf sämtliche freiwillige Werbeaussagen über umweltbezogene Auswirkungen, Aspekte oder Leistungen von Produkten, Dienstleistungen oder Gewerbetreibenden beziehen und Unternehmen zur Einhaltung von Mindeststandards in ihrer Kommunikation verpflichten. Darüber hinaus sollen Umweltzeichen künftig stärker geregelt werden: sie müssen zum einen vorab genehmigt und darüber hinaus regelmäßig und unabhängig geprüft werden.

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