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13.03.2025

EU aktualisiert Importvorschriften für Wein

Neue EU-Verordnung erleichtert Weinimporte aus Neuseeland und vereinfacht Zertifizierung für nicht abgefüllte Weinerzeugnisse

Die Europäische Kommission hat die Delegierte Verordnung (EU) 2025/382 erlassen, die Änderungen an der bestehenden Verordnung (EU) 2018/273 vornimmt.
Diese Anpassungen betreffen insbesondere die Zertifizierung von importiertem Wein und den Import von Wein aus Neuseeland.

Wesentliche Änderungen:
  • Zertifizierung von importierten Weinen: Die Liste der Zutaten muss nun nur noch für Weinbauerzeugnisse die nicht abgefüllt und gekennzeichnet sind angeben werden (in Feld 6 des VI-1-Dokumentes: „Beschreibung des eingeführten Erzeugnisses“).
  • Import von Wein aus Neuseeland: Wein mit Ursprung Neuseeland kann mit einem vereinfachten VI-1 (reduziertes Analysebulletin) importiert werden

Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (13.03.2025) in Kraft.

Den genauen Wortlaut der Verordnung finden Sie im EU-Amtsblatt.

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