Die Europäische Kommission hat die neue Matrix zur Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulierung veröffentlicht. Es haben sich Änderungen in der diagonalen Ursprungskumulierung und somit in den folgenden Tabellen ergeben:
- Tabelle 1: Vereinfachte Übersicht über die Kumulierungsmöglichkeiten zum 1. Januar 2022
- Tabelle 2: Beginn der Anwendung der diagonalen Kumulierung
In der neuen Tabelle 1 markiert ein „X“ ein zwischen zwei Parteien bestehendes Freihandelsabkommen mit Ursprungregeln, die eine Kumulierung nach den Übergangsregeln für den Ursprung in der Pan-Euro-Med-Zone vorsehen. Die diagonale Kumulierung ist demnach nur dann mit einem dritten Partner möglich, wenn alle Felder der Tabelle zwischen den drei Partnern ein "X" vorweisen.
Die Tabelle 2 zeigt den Beginn der Anwendung der Übergangsregeln über den Ursprung betreffend die diagonale Kumulierung in der Pan-Euro-Med-Zone.
Weitere Informationen unter
www.gtai.de und
https://eur-lex.europa.eu.