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IHK Trier


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  • 01.06.2022

    E-Label für Wein schon wieder auf dem Prüfstand

    Lebensmittelinformationsverordnung kann sich auf Weinregeln auswirken

  • Foto: Albrecht Ehses
    Wein & Tourismus

    Albrecht Ehses

    Tel.: 0651 9777-201
    Fax: 0651 9777-965
    ehses@trier.ihk.de

Mit Verabschiedung der GMO im vergangenen Dezember stand fest, dass ab Ende 2023 Nährwert- und Zutatenangaben verpflichtend und zumindest teilweise auf dem Etikett angegeben werden müssen. Die Nährwertdeklaration kann auf dem Etikett auf den Brennwert, also auf die Kalorien, beschränkt werden. Dabei können diese auch mit dem Symbol (E) für Energie angegeben werden. Die vollständige Nährwertdeklaration und die Zutatenangaben können dagegen auf elektronischem Wege außerhalb des Etiketts erfolgen – ein entsprechender QR-Code auf der Flasche ist ausreichend. Diese neuen Pflichtangaben dürfen nicht zusammen mit anderen Informationen zu Verkaufs- oder Marketingzwecken angezeigt werden.
Diese digitale Regelung steht aufgrund der Überarbeitung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) leider langfristig wieder auf dem Prüfstand. Das aktuelle Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene zur Reform der LMIV wird nach Einschätzung der EU nicht vor Anfang 2025 abgeschlossen sein. Zudem wird eine Übergangszeit von 2 Jahren erwartet, so dass neue Regeln wohl erst Anfang 2027 in Kraft treten werden. Nach derzeitigem Informationsstand wäre dann eine digitale Kennzeichnung jedenfalls 2024, 2025, 2026 möglich. Das BMEL hatte sich bereits dahingehend positioniert, dass für alle Lebensmittel (auch für Wein) alle Angaben auf dem Etikett erfolgen sollen.
 

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