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  • Datenschutzverstoß: Voraussetzungen für Schadensersatz

  • Foto: Reinhard Neises
    Recht und Steuern

    Reinhard Neises

    Tel.: 0651 9777-450
    Fax: 0651 9777-405
    neises@trier.ihk.de

Nicht jeder Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) führt zu einem Schadensersatzanspruch. Das Oberlandesgericht Bremen (OLG) hat die Voraussetzungen hierfür konkretisiert.
In dem zugrunde liegenden Verfahren wurde ein Datenschutzverstoß und ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Es wurde jedoch von dem Antragsteller nicht dargelegt, welcher Schaden konkret entstanden ist. Die Bremer Richter stellten fest, dass ein Datenschutzverstoß alleine noch nicht zu einem Schadensersatzanspruch führt. Vielmehr muss dargelegt werden, welcher materielle oder immaterielle Schaden entstanden ist (Beschluss vom 16.7.2021, Az.: 1 W 18/21)

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