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IHK Trier


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Motiv: Zwei Hände in medizinischen Handschuhen halten ein Reagenzglas mit der Aufschrift "Coronavirus". (Foto: H_Ko -stock.adobe.com)
(Foto: H_Ko -stock.adobe.com)
  • 18.03.2020

    Corona-Krise: IHK Trier fordert sofortige und massive Ausweitung der Finanzhilfen für Unternehmen ­

  • Foto: Dr. Matthias Schmitt
    Standortpolitik

    Dr. Matthias Schmitt

    Tel.: 0651 9777-901
    Fax: 0651 9777-505
    schmitt@trier.ihk.de

Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier haben alleine gestern mehrere Hundert besorgte Unternehmer angerufen, die mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu kämpfen haben. Schnell wird klar: Die bisherigen Finanzierungshilfen sind wichtig, reichen aber bei Weitem nicht aus, einen Zusammenbruch der regionalen Wirtschaft zu verhindern. Die IHKs in Rheinland-Pfalz haben sich daher heute mit konkreten und deutlichen Forderungen an die Ministerpräsidentin und den Wirtschaftsminister gewandt.

„Durch die verordneten Betriebsschließungen und die weiteren wirtschaftlichen Effekte der Corona-Pandemie geraten urplötzlich tausende regionale Unternehmen völlig unverschuldet in existenzbedrohende wirtschaftliche Schwierigkeiten. Bei uns glühen die Drähte heiß“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Glockauer.

Die Kammer fordert vor diesem Hintergrund eine sofortige und völlig unbürokratische Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenpakets der Bundesregierung. Das allein wird aber viel zu wenig sein, meint Glockauer und fordert umgehend weitere Finanzhilfen:

„Die Unternehmen brauchen vor allem kurzfristig gewährte Überbrückungskredite, die zu 100 Prozent vom Staat verbürgt und in den ersten beiden Jahren zins- und tilgungsfrei gestellt werden sollten. Besser wäre noch, Teile der Kreditsumme in Zuschüsse umzuwandeln.“

Für Kleinunternehmen und Soloselbstständige fordert die IHK umgehend Zuschussprogramme im Rahmen eines Notfallfonds aufzulegen, um deren Liquidität in der aktuellen Krisensituation zu sichern. Zudem schlägt die Kammer eine massive Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags vor, der derzeit auf eine Million Euro und ein Jahr begrenzt ist.

„Es geht hier nicht um Gefälligkeiten für einzelne Unternehmen, sondern darum, die gesamte Volkswirtschaft vor dem Kollaps zu bewahren und Arbeitsplätze zu sichern. Was uns aktuell an Förderinstrumenten an die Hand gegeben ist, reicht absolut nicht aus“, ergänzt IHK-Präsident Peter Adrian.

Durch eine klare Stichtagsregelung lässt sich laut Adrian sicherstellen, dass nur Unternehmen von den Maßnahmen profitieren, die unverschuldet durch die Corona-Pandemie in große wirtschaftliche Not geraten sind.


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