Die chinesische Regierung hat mit Verordnung 248 eine neue Registrierungspflicht für Hersteller und Lieferanten von Lebensmitteln verabschiedet. Bereits existierende Registrierungen ausländischer Weinexporteure über die Website http://ire.customs.gov.cn/ verlieren mit Stichtag 31.12.2021 ihre Gültigkeit.
Die neue Registrierung kann bereits seit dem 2. November über http://spj.customs.gov.cn/cifer/ in chinesischer oder englischer Sprache beantragt werden. Für bereits registrierte Exporteure ist dies relativ einfach, da das neue Portal durch Eingabe der alten Registrierungsnummer die Daten aus dem alten System übernimmt. Neuregistrierungen können selbst oder alternativ auch von Seiten des chinesischen Importeurs vorgenommen werden. In beiden Fällen empfiehlt sich die Speicherung der Antragsnummer, die das System nach erfolgreicher Registrierung vergibt, da eine Bestätigungsmail nicht sofort eingeht. Im Anschluss erfolgt die Aufforderung von Seiten des chinesischen Zolls einen Firmennachweis (= Bestätigung der LWK oder Mitgliedsbescheinigung der IHK) vorzulegen sowie eine Eigenerklärung/Bestätigung, dass der Verordnung nachgekommen wird. Nach Einreichung der Unterlagen wird nach einem Bearbeitungsprozess von derzeit zirka einer Woche die eigentliche Registrierungsnummer erteilt.
Achtung: Unklar ist, ob die Angabe der neuen Registrierungsnummer auf Rückenetikett und/oder Versandkarton erfolgen muss. Deshalb ist im Moment hier eine Abstimmung mit dem Importeur ratsam.