Mithilfe des Self Assessment Tools können Unternehmen anhand folgender Eckdaten überprüfen, ob ihre Einfuhren der CBAM-Verordnung unterliegen: KN-Code der eingeführten Ware, Ursprungsland, Warenwert und Zollverfahren. Ist dies der Fall, enthält das Ergebnis eine Übersicht über die Daten, die Unternehmen von ihren Lieferanten abfragen müssen, um ihre Berichtspflichten zu erfüllen.
Das CBAM-Selbstbewertungsinstrument steht auf der CBAM-Seite der EU-Kommission in der Rubrik "Guidance" zum Download zur Verfügung.
Weitere Informationen unter www.gtai.de und www.dehst.de.
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Gudrun Wewering
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