Zur Änderung von VO (EU)2023/956 schlägt die Kommission zahlreiche Änderungen vor, die insbesondere für KMU und gelegentliche Importeure den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren sollen. Hierzu zählt insbesondere die Anhebung der Meldeschwelle von 150 Euro pro Sendung auf 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr! Nach Mitteilung der Kommission müssten sich hierdurch 90 Prozent der Importeure ab 2026 nicht mehr mit CBAM beschäftigen.
Achtung:
Parlament und Rat müssen noch zustimmen. Ob die Änderungen in Kraft treten, ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Ohne Einigung beginnt die Umsetzungsphase wie geplant zum 1. Januar 2026.
Weitere Änderungen im Detail unterwww.gtai.de.
International
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