Stadt/Gemeinde |
Brockscheid |
Bezeichnung des Plans |
"Glockengießerei" |
Art des Plans |
Bebauungsplan |
Beschreibung |
Nachdem die Glockengießerei in Brockscheid von neuen Eigentümern übernommen wurde, soll dieses besondere Handwerk als eigenständiger Geschäftsbereich weitergeführt und damit erhalten werden. Es sollen Glocken nach Kundenwunsch und Besichtigungen der Glockengießerei nach Absprache erstellt bzw. möglich sein. Für die Besichtigungen und sonstigen Gäste ist weiterhin ein Café geplant. Hierzu sieht der Bebauungsplan ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Glockengießerei“ vor. Die übrigen Flächen dienen als eingeschränktes Gewerbegebiet für einen Forst- und Landtechnikbetrieb der hier in erster Linie entsprechende Maschinen anbietet, wartet und verkauft. Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde erforderlich, da nach Verkauf der Glockengießerei eine Umnutzung in der beschriebenen Form erforderlich ist. |
Plandokumente und Informationen |
www.vgv-daun.de |
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25.09.2024 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Henry Erbel |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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