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IHK Trier


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  • Brockscheid, Bebauungsplan "Glockengießerei"

  • Foto: Wilfried Ebel
    Standortpolitik

    Wilfried Ebel

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Stadt/Gemeinde

Brockscheid

Bezeichnung des Plans

"Glockengießerei"

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Nachdem die Glockengießerei in Brockscheid von neuen Eigentümern übernommen wurde, soll dieses besondere Handwerk als eigenständiger Geschäftsbereich weitergeführt und damit erhalten werden. Es sollen Glocken nach Kundenwunsch und Besichtigungen der Glockengießerei nach Absprache erstellt bzw. möglich sein. Für die Besichtigungen und sonstigen Gäste ist
weiterhin ein Café geplant. Hierzu sieht der Bebauungsplan ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Glockengießerei“ vor.
Die übrigen Flächen dienen als eingeschränktes Gewerbegebiet für einen Forst- und Landtechnikbetrieb der hier in erster Linie entsprechende Maschinen anbietet, wartet und verkauft.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde erforderlich, da nach Verkauf der Glockengießerei eine Umnutzung in der beschriebenen Form erforderlich ist.

Plandokumente und Informationen

www.vgv-daun.de


Rückmeldefrist an IHK

25.09.2024


Ansprechpartner IHK Trier

Henry Erbel




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