Folgende Änderungen treten beim Export in das Vereinigte Königreich ab 1. Januar 2021 in Kraft:
- Verarbeitetes Holz (z.B. Sperrholz, Leimholz, OSB, CLT) bedarf keiner weiteren Hitzebehandlung und Kennzeichnung.
- Alle anderen Waren aus Holz (z.B. Paletten, Kisten, Stauholz) müssen ab dem 1. Januar 2021 die internationalen ISPM15-Standards erfüllen, indem sie einer Wärmebehandlung und Kennzeichnung unterzogen worden sind. Ausgenommen hiervon sind: Lieferungen von Holzprodukten, die gem. ISPM 15 erhitzt und gekennzeichnet werden (sog. Regulated Timbers, darunter Weichhölzer, die nicht entrindet sind, und einige Harthölzer) braucht Stauholz keine zusätzliche ISPM 15 Kennzeichnung, wenn es aus dem gleichen Produkt und der gleichen Qualität wie das verpacktes Holz und fest zusammengebunden ist („banded in“). Wenn das Stauholz lose / nicht mit dem verpacktem Produkt zusammengebunden ist, muss es gem. ISPM 15 erhitzt und gekennzeichnet werden.
Weiterführende Links der britischen Behörden: