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  • 28.12.2020

    Brexit - Verbrauchsteuern

    Der deutsche Zoll informiert über die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ab 1.1.2021

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Der deutsche Zoll informiert in seiner EMCS-Info 09/20 vom 16.12.2020 (siehe Download-Bereich) über die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung ins bzw. aus dem Vereinigten Königreich vor bzw. nach dem 1.1.2021 (Ende der Übergangsphase). Die Meldung beinhaltet insbesondere Hinweise zur mehrstufigen Abwicklung offener EMCS-Vorgänge innerhalb des IT-Verfahrens EMCS, z.B.
  • zur Eröffnung von EMCS-Vorgängen mit GB (ohne Nordirland) bis spätestens 31.12.2020
  • zur Abwicklung von offenen EMCS-Vorgängen mit GB bis spätestens 31.05.2021
  • zur Eröffnung von EMCS-Vorgängen mit Nordirland („XI“) ab frühestens 1.1.2021.

Hinweis: Für viele verbrauchsteuerpflichtige Warensendungen wird die Abgabe einer elektronischen Ausfuhranmeldung über das Ausfuhrsystem ATLAS verpflichtend. Hierzu benötigen Unternehmen und Betriebe unter anderem eine EORI-Nummer. Die EORI-Nummer wird auf Antrag vom Zoll erteilt und dient der Registrierung und Identifizierung der Wirtschaftsbeteiligten. Nähere Informationen zur EORI-Nummer und Hinweise zur Antragsstellung stellt der Zoll auf seiner Internetseite unter www.zoll.de zur Verfügung.

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