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  • 06.10.2020

    Belarus - Sanktionen der EU wegen Repression und Wahlfälschung

    Die EU hat erstmals im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen in Belarus Personen auf die Sanktionsliste gesetzt. Deutsche und europäische Unternehmen dürfen diesen Personen keine Gelder zur Verfügung stellen.

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen am 9. August 2020 hat die EU am 2. Oktober 2020 erstmals 40 Personen restriktiven Maßnahmen unterworfen. Sie sollen für die Unterdrückung und Einschüchterung friedlicher Demonstranten, Oppositioneller, Journalisten im Anschluss an die Wahlen sowie für das Fehlverhalten des Wahlprozesses verantwortlich sein.

Die restriktiven Maßnahmen bedeuten, dass die gelisteten Personen nicht mehr in die EU einreisen dürfen und ihre Vermögenswerte eingefroren werden. Darüber hinaus ist es Personen und Organisationen aus der EU nicht länger erlaubt, den Betroffenen Geld zur Verfügung zu stellen.

Nähere Informationen enthält eine Pressemeldung des Rates der Europäischen Union vom 02.10.2020 entnehmen.

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