Variante 1: Gefälschtes BMF-Schreiben mit angeblicher „Steuerfreigabe“
In einer ersten Variante erhalten Betroffene ein Schreiben mit dem Titel
„Formal Notice of Final Statutory Tax Clearance Requirement and Reinstatement Assurance“, das den Anschein erweckt, vom Bundesministerium der Finanzen zu stammen.
- Adressaten werden aufgefordert, 550 Euro zu zahlen,
- um angeblich eine Sperrung ihres Bankkontos aufheben zu können.
- Begründet wird dies mit einer vermeintlichen „gesetzlichen Steuerfreigabeverpflichtung“ im Zusammenhang mit aktuellen steuerrechtlichen Compliance-Anforderungen.
Die BaFin stellt klar: Es handelt sich um eine Betrugsmasche, nicht um ein offizielles Schreiben des Bundesfinanzministeriums.
BaFin - Warnungen & Aktuelles - Betrug: BaFin warnt vor gefälschtem BMF-Schreiben
Variante 2: Gefälschte „Garantieerklärung“ der britischen FCA mit BMF-Logo
In einer zweiten Variante wird eine angebliche „Garantieerklärung“ der britischen Finanzaufsichtsbehörde FCA versandt. Das Dokument:
• trägt das Logo der Financial Conduct Authority (FCA),
• verwendet zusätzlich das Logo des Bundesministeriums der Finanzen,
• fordert die Empfänger auf, einen Geldbetrag als „Garantie“ zu überweisen,
• angeblich, um eine Transaktion durchführen zu können.
Auch hierbei handelt es sich laut BaFin eindeutig um eine Fälschung. Weder die FCA noch das BMF fordern in dieser Form Garantiezahlungen von einzelnen Personen oder Unternehmen.
BaFin - Warnungen & Aktuelles - Betrug: BaFin warnt vor „Garantieerklärung“ der FCA
Wichtiger Hinweis: BaFin, BMF und FCA fordern keine Zahlungen von Einzelpersonen
Die BaFin betont ausdrücklich:
- Die FCA und das Bundesministerium der Finanzen wenden sich nicht direkt mit derartigen Schreiben an Verbraucherinnen und Verbraucher.
- Das Gleiche gilt für die BaFin selbst: Sie verschickt keine Schreiben mit Zahlungsaufforderungen an Privatpersonen oder Unternehmen.
Was sollten Betroffene tun?
Wenn Sie oder Ihre Mitarbeitenden ein entsprechendes Schreiben erhalten, gilt:
- Keine Zahlung leisten.
- Schreiben ignorieren – nicht antworten.
- Keine persönlichen Daten preisgeben.
- Strafanzeige erstatten.
- Bei Zweifeln: nachfragen.
Für Unternehmen empfiehlt es sich zudem,
- Mitarbeitende – insbesondere in Buchhaltung, Finanzabteilung und Geschäftsführung – über diese Betrugsmasche zu informieren,
- verdächtige Schreiben intern an die zuständigen Stellen (z. B. Rechtsabteilung, Compliance) weiterzuleiten und
- interne Prozesse zur Erkennung und Meldung von Betrugsversuchen zu stärken.
Weitere Informationen
Sowohl die BaFin BaFin - Kontakt als auch das Bundesministerium der Finanzen Bundesfinanzministerium - Kontakt informieren auf ihren Internetseiten fortlaufend über aktuelle Betrugsmaschen und gefälschte Schreiben. Es lohnt sich, diese Hinweise regelmäßig zu prüfen und in das unternehmensinterne Compliance- und Risikomanagement einzubeziehen.