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IHK Trier


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  • Auw bei Prüm, Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Gesamtort"

  • Foto: Wilfried Ebel
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    Wilfried Ebel

    Tel.: 0651 9777-920
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Stadt/Gemeinde

Auw bei Prüm

Bezeichnung des Plans

Gesamtort

Art des Plans

Klarstellungs-und Ergänzungssatzung

Beschreibung

Die Ortsgemeinde Auw (Verbandsgemeinde Prüm) hat im Rahmen ihrer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) erlassen, um die Grenzen der bebauten
Ortslage eindeutig zu definieren und zusätzlich Flächen im bisherigen Außenbereich als neue
Baugrundstücke in die bebaute Ortslage einzubeziehen.

Plandokumente und Informationen

www.pruem.de


Rückmeldefrist an IHK


04.06.2025

Ansprechpartner IHK Trier

Henry Erbel




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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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