Kurzfassung:
- Ausbildungsbetriebe werden mit Ausbildungsprämien gefördert, wenn sie im Zeitraum von April bis Dezember 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 50 Prozent oder in fünf zusammenhängenden Monaten von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen
- Ausbildungsprämien können für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn 24.06.2020 bis 15.02.2021 beantragt werden
- Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung gelten bis einschließlich Juni 2021
- Die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsstelle wegen pandemiebedingter Insolvenz des ursprünglichen Betriebes verloren gegangen ist, wird unabhängig von den Betriebsgrößen mit einer Übernahmeprämie g bis zum 30. Juni 2021 gefördert
Das Bundeskabinett hat am 17. März 2021 eine weitere Ausweitung und Weiterentwicklung der Förderungen beschlossen. Die angepasste Zweite Förderrichtlihnie wird derzeit erarbeitet. Ab 1. Juni 2021 gelten neue Konditionen.