Ihr Unternehmen ist von der Corona-Krise betroffen, wenn
- die Beschäftigten im Jahr 2020 mindestens 1 Monat Kurzarbeit hatten oder
- Umsatzeinbrüche zu verzeichnen sind - von April bis Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahr in Höhe von:
- Ø mindestens 50 Prozent in 2 zusammenhängenden Monaten oder
- Ø mindestens 30 Prozent in 5 zusammenhängenden Monaten
Unternehmen müssen die Förderung bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Hier finden Sie die entsprechenden Antragsformulare.