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  • 26.08.2026

    Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften: Prüfungen ab sofort auch in Fremdsprachen

  • Foto: Yannick Lauer
    Standortpolitik

    Yannick Lauer

    Tel.: 0651 9777-922
    lauer@trier.ihk.de

Mit der Veröffentlichung der Ersten Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung am 17. August 2026 sind die schon länger angekündigten Neuerungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht in Kraft getreten, die künftig auch eine Prüfung in verschiedenen Fremdsprachen ermöglicht. Ziel der Neuregelung ist es, sprachliche Barrieren abzubauen und internationalen Fachkräften den Einstieg in den Beruf des Berufskraftfahrers zu erleichtern.

Beschleunigte Grundqualifikation jetzt auch in neun Fremdsprachen
Bisher konnte die theoretische Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation ausschließlich in deutscher Sprache abgelegt werden. Ab sofort ist die Prüfung auch in folgenden Sprachen möglich:

  • Albanisch
  • Englisch
  • Hocharabisch
  • Kroatisch
  • Polnisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Türkisch
  • Ukrainisch

Die IHK Trier hat die erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Durchführung der neuen Fremdsprachenprüfungen geschaffen. Die notwendigen Verfahrensanpassungen wurden bereits umgesetzt. Prüfungen zur beschleunigten Grundqualifikation können damit ab sofort in den genannten Fremdsprachen durchgeführt werden.

An den Anforderungen der beschleunigten Grundqualifikation ändert sich nichts. Die gesetzlich vorgeschriebene Schulung mit 140 Unterrichtsstunden (130 Stunden Theorie und 10 Stunden Praxis) bleibt unverändert. Der Unterricht erfolgt weiterhin in deutscher Sprache.

Änderungen bei der Grundqualifikation
Auch bei der Grundqualifikation ergeben sich Änderungen. Die Dauer der praktischen Prüfung wird von bisher 210 Minuten auf 120 Minuten verkürzt. Zudem entfallen die bislang vorgesehenen kritischen Fahrsituationen vollständig. Die Prüfungssprache bleibt hierbei Deutsch.

Änderungen im Fahrerlaubnisrecht
Die Ukraine wurde neu in die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgenommen. Ukrainische Fahrerlaubnisse können damit unter den dort festgelegten Voraussetzungen prüfungsfrei umgeschrieben werden.

Darüber hinaus wurden die Regelungen der Anlage 11 FeV für weitere Staaten angepasst beziehungsweise ergänzt. Betroffen sind unter anderem Albanien, Israel, Kosovo und Montenegro.

Weiterführende Informationen

Bundesgesetzblatt Teil I - Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - Bundesgesetzblatt

Homepage - Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht - Bundesamt für Logistik und Mobilität

Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz - Bundesamt für Logistik und Mobilität

BKrFQV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

FeV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

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