Mit der Veröffentlichung der Ersten Verordnung zur Änderung
der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung am 17. August 2026 sind die schon
länger angekündigten Neuerungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht in
Kraft getreten, die künftig auch eine Prüfung in verschiedenen Fremdsprachen
ermöglicht. Ziel der Neuregelung ist es, sprachliche Barrieren abzubauen und internationalen
Fachkräften den Einstieg in den Beruf des Berufskraftfahrers zu erleichtern.
Beschleunigte Grundqualifikation jetzt auch in neun
Fremdsprachen
Bisher konnte die theoretische Prüfung zur beschleunigten
Grundqualifikation ausschließlich in deutscher Sprache abgelegt werden. Ab
sofort ist die Prüfung auch in folgenden Sprachen möglich:
- Albanisch
- Englisch
- Hocharabisch
- Kroatisch
- Polnisch
- Rumänisch
- Russisch
- Türkisch
- Ukrainisch
Die IHK Trier hat die erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Durchführung der neuen Fremdsprachenprüfungen geschaffen. Die notwendigen Verfahrensanpassungen wurden bereits umgesetzt. Prüfungen zur beschleunigten Grundqualifikation können damit ab sofort in den genannten Fremdsprachen durchgeführt werden.
An den Anforderungen der beschleunigten Grundqualifikation
ändert sich nichts. Die gesetzlich vorgeschriebene Schulung mit 140
Unterrichtsstunden (130 Stunden Theorie und 10 Stunden Praxis) bleibt
unverändert. Der Unterricht erfolgt weiterhin in deutscher Sprache.
Änderungen bei der Grundqualifikation
Auch bei der Grundqualifikation ergeben sich Änderungen. Die
Dauer der praktischen Prüfung wird von bisher 210 Minuten auf 120 Minuten
verkürzt. Zudem entfallen die bislang vorgesehenen kritischen Fahrsituationen
vollständig. Die Prüfungssprache bleibt hierbei Deutsch.
Änderungen im Fahrerlaubnisrecht
Die Ukraine wurde neu in die Anlage 11 der
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgenommen. Ukrainische Fahrerlaubnisse können
damit unter den dort festgelegten Voraussetzungen prüfungsfrei umgeschrieben
werden.
Darüber hinaus wurden die Regelungen der Anlage 11 FeV für
weitere Staaten angepasst beziehungsweise ergänzt. Betroffen sind unter anderem
Albanien, Israel, Kosovo und Montenegro.
Weiterführende Informationen
Bundesgesetzblatt Teil I - Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - Bundesgesetzblatt
Homepage - Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht - Bundesamt für Logistik und Mobilität
Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz - Bundesamt für Logistik und Mobilität
BKrFQV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
FeV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis