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IHK Trier


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Motiv: Tastatur mit Achtung Schriftzug (Foto: VRD - stock.adobe.com)
(Foto: VRD - stock.adobe.com)
  • 04.11.2022

    Achtung: Abmahnungen wegen Google Fonts

  • Foto: Miriam Steup
    Recht und Steuern

    Miriam Steup

    Tel.: 0651 9777-410
    Fax: 0651 9777-405
    steup@trier.ihk.de

Zwei Kanzleien – eine aus Berlin, die andere aus Meerbusch – sprechen seit diesem Herbst zahlreiche Abmahnungen im Namen von Klienten aus. Grund ist jedes Mal die dynamische Einbindung von Google Fonts auf Webseiten.  

Bei Google Fonts handelt es sich um ein interaktives Verzeichnis mit zahlreichen, von Google bereitgestellten Schriftarten. Diese Bibliothek ist frei verfügbar und kann sowohl dynamisch als auch lokal verwendet werden. Eine fehlerhafte Google Fonts-Einbindung übermittelt jedoch personenbezogene Daten der Webseiten-Besucher an Google, weshalb es datenschutzrechtliche Bedenken gibt: Die IP-Adresse des Besuchers wird in diesem Fall ohne dessen Zustimmung weitergeleitet und der Besucher in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.

Die abmahnenden Kanzleien stützen sich hierbei auf eine Entscheidung des LG München I vom 20. Januar 2022, Az.: 3 O 17493/20, in der die Rechtswidrigkeit der dynamischen Einbindung festgestellt wurde.

Von einer Begleichung der Schadensersatzforderung würden Experten wie der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) abraten. Dieser hat einen aktuellen Warnhinweis mit allen Informationen und Handlungsempfehlungen herausgegeben.

Die IHK Trier empfiehlt Unternehmen, die eigene Webseite von einem Experten prüfen zu lassen. Wenn Google Fonts dynamisch eingebunden sein sollten, dann sollte auf eine lokale Einbindung umgestellt werden.

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