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IHK Trier


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  • 20.11.2024

    Absatzförderung für Wein angepasst

    Neue Möglichkeiten bei der Förderung von Marketinmaßnahmen in Drittländern

  • Foto: Matthias Lex
    International

    Matthias Lex

    Tel.: 0651 9777-211
    Fax: 0651 9777-205
    lex@trier.ihk.de

Das rheinland-pfälzische „Programm zur Förderung von Marketingaktivitäten in Drittländern“ wurde eingestellt. Doch eine Änderung der „Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein“, die unter anderem auf Initiative der IHK Trier erfolgte, schafft neue Perspektiven. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat die Vorgaben zur „Förderung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen in Drittländern“ entsprechend angepasst. Während zuvor Maßnahmen, die spezifisch auf ein Anbaugebiet oder Anbaugebiete eines einzigen Bundeslandes ausgerichtet waren, nicht förderfähig waren, erlaubt die neue Regelung nun endlich eine breitere Antragsbasis. Einzelne Weinerzeuger, Zusammenschlüsse von Weinerzeugern oder Weinerzeugerorganisationen können Anträge auf Gewährung einer Förderung zur Absatzförderung in Drittländern zu stellen. Es werden maximal 50 % der förderfähigen Kosten erstattet. Damit ein Antrag als förderfähig gilt, muss die beantragte Förderung einen Gesamtbetrag von 1.000 Euro übersteigen.    
Detaillierte Informationen, wie das Merkblatt oder das Antragsformular finden Sie auf der Webseite der BLE (Rubrik Drittland).
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Herr Gerd Lauer (Telefon:  0228 6845 3917; Mail: gerd.lauer@ble.de und Frau Janina Fritsch (Telefon:  0228 6845 3339, Mail: wein512@ble.de) vom Referat 512 zur Verfügung.

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