Die EU Kommission hat eine neue Übersicht der APS-Abschnitte und der dazugehörigen Kapitel veröffentlicht, bei denen die Zollpräferenzen für bestimmte Länder ausgesetzt sind. Betroffen sind Indien, Indonesien und Kenia. Die Liste gilt vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und findet sich im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1039.
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