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  • 25.01.2023

    APS - Aussetzung der Zollpräferenzen

    Die Aussetzung gilt seit 1. Januar 2023 für bestimmte Waren aus Indien, Indonesien und Kenia.

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Die EU Kommission hat eine neue Übersicht der APS-Abschnitte und der dazugehörigen Kapitel veröffentlicht, bei denen die Zollpräferenzen für bestimmte Länder ausgesetzt sind. Betroffen sind Indien, Indonesien und Kenia. Die Liste gilt vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und findet sich im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1039.

Weitere Informationen unter www.gtai.de.

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